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0391 – 536 31 80*

täglich 5 Uhr bis 20 Uhr

* 3,9 ct/min Verbindung aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkanrufe abweichend

Stand 03.04.2023
FAQ zum Deutschland-Ticket

Alle Antworten zum Deutschland-Ticket

... einschließlich der Festlegungen im Verkehrsverbund marego

Fragen

Info

Wo gilt das Deutschland-Ticket?

Eine Nutzung des Deutschland-Ticket ist im Nahverkehr in jedem Zug, Bus und Straßenbahn möglich.

Wer ist berechtigt, das Deutschland-Ticket zu nutzen?

Eine Nutzung des Deutschland-Ticket ist für jede Person möglich. Der Kauf jedoch darf nur von volljährigen Personen vorgenommen werden. Ein Kauf für Minderjährige darf deshalb nur über Erziehungsberechtigte Personen/Betreuer ect. vorgenommen werden.

 

Kann ich das Deutschland-Ticket nur für einen Monat kaufen?

Nein, das Deutschland-Ticket ist nur im Abo erhältlich. Das Abo ist jedoch monatlich kündbar.

Wird das Deutschland-Ticket im Vorverkauf angeboten?

Frühestens ab dem 3. April können Sie das Deutschland-Ticket im Vorverkauf bei den im marego-Verbund vereinten Verkehrsunternehmen bestellen. Die Bearbeitung Ihrer Bestellung kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten hier um etwas Geduld. Da das Deutschland-Ticket nicht limitiert ist, kann es jeder bekommen.

Ist das Deutschland-Ticket übertragbar?

Eine Übertragbarkeit ist hierfür nicht vorgesehen. Sie müssen sich bei einer Kontrolle mit einem Personaldokument, welches mit einem unlösbarem Lichtbild versehen ist, legimitieren können.

Wird das Deutschland-Ticket personalisiert?

Während des Bestellvorgangs müssen Sie ihre personenbezogenen Daten angeben, da es sich beim Deutschland-Ticket um ein Abo handelt. Diese werden zur Personalisierung des Deutschland-Tickets benötigt. Die Datenschutzbestimmungen können Sie im Rahmen der Bestellung nachlesen, da diesen immer zugestimmt werden muss.

 

Ist die Nutzung in der 1. Klasse in den Nahverkehrszügen möglich?

Fahrgäste, die in der 1. Klasse im marego-Verbundgebiet reisen möchten, können vor jeder Fahrt eine Übergangsfahrkarte als Einzelfahrt oder als Monatskarte erwerben.

Wie ist die Fahrradmitnahme geregelt?

Im marego-Verbundgebiet ist eine kostenlose Mitnahme eines Fahrrades in den Zügen und Regionalbussen inkludiert.

Wer mit den Straßenbahnen oder den Stadtbussen der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) in der Landeshauptstadt Magdeburg unterwegs ist, benötigt eine Fahrradkarte MVB. Sie ist vor Fahrtantritt oder direkt nach Einstieg an den Automaten im Fahrzeug zu lösen und gilt in Kombination mit dem Deutschland-Ticket je 60 Minuten ab Entwertung.

Eine Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen und Stadtbussen der MVB ist:

  • Montag – Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr und 18 Uhr bis Folgetag 6 Uhr
  • sowie an den Wochenenden und Feiertagen ganztägig möglich.

Die Mitnahmegarantie ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Kann ich mit dem Deutschland-Ticket ein E-Tretroller mitnehmen?

Die Mitnahme von E-Tretroller mit dem Deutschland-Ticket wird jeweils örtlich geregelt. Im marego-Verbundgebiet können Sie den E-Tretroller kostenlos überall mitnehmen, wenn er zusammengeklappt ist (bei der MVB keine zeitlichen Einschränkungen). Die Mitnahme der nicht zusammengeklappten E-Tretroller ist bei der MVB entgeltpflichtig (die Mitnahmezeiten wie bei der Fahrradmitnahme), bei anderen marego-Verkehrsunternehmen kostenlos.

Kann ich mit dem Deutschland-Ticket meinen Hund mitnehmen?

Die Hundemitnahme mit dem Deutschland-Ticket wird jeweils örtlich geregelt. Im marego-Verbundgebiet können Sie Ihren Hund mit einem zusätzlichen Fahrschein mit dem Zusatz „Kind“ (z.B. Einzelfahrt Kind) mitnehmen.

Kann ich mit dem Deutschland-Ticket eine Person mitnehmen?

Die kostenlose Mitnahme von einer oder mehreren Personen in Kombination mit dem Deutschland-Ticket ist ausgeschlossen.

Kann ich mit dem Deutschland-Ticket Sachen mitnehmen?

Die Mitnahme von Sachen mit dem Deutschland-Ticket wird jeweils örtlich geregelt. Im marego-Verbundgebiet gilt folgendes: Hand- und Reisegepäck, 1 Kinderwagen, 1 Rollstuhl, 1 elektromobiles Seniorenfahrzeug, 1 Rollator, 1 Rodelschlitten, 1 tragbares Musikinstrument und 1 Kinderfahrrad bis 20 Zoll Radgröße werden unentgeltlich befördert. Für alles andere ist zusätzlich ein Fahrschein mit dem Zusatz „Kind“ (z.B. eine Einzelfahrt Kind) notwendig.

Was kann ich tun, wenn ich das Deutschland-Ticket nicht mehr benötige?

Eine Kündigung des Deutschland-Ticket ist immer bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats möglich. Die Kündigung muss bei dem Verkehrsunternehmen erfolgen, bei dem Sie es gekauft haben.

Kann ich das Deutschland-Ticket auf Fähren nutzen?

Aktuell läuft noch die Prüfung, inwieweit die Nutzung der Fähren mit dem Deutschland-Ticket durch den Gesetzgeber ermöglicht wird.  Der Fahrzeugtransport auf den Fähren mit dem Deutschland-Ticket ist generell ausgeschlossen.

Ich habe noch weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Haben Sie noch Fragen zum Deutschland-Ticket, wenden Sie sich gern an die der INSA-Auskunft unter 0391 – 53 63 180.

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